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Wider die Kriegstüchtigkeit: KDV-Beratung in den Kirchen reaktivieren!

22. Feb 2026

Am 21. 2.2026 fand due pax christi Diözesanversammlung des Diözesanverbandes München und Freising in Gilching unter der Überschrift: Wider die Kriegstüchtigkeit: KDV-Beratung in den Kirchen reaktivieren! statt.

Die diesjährige Diözesanversammlung von pax christi im Bistum München und Freising startete mit einem geistlichen Wort unseres Geistlichen Beirats, Charles Borg Manché, zum Begriff Kriegstüchtigkeit.

In seinen Ausführungen greift er auf einen Predigttext des evangelischen Pfarrer Christian Wolf zurück, der in seiner Ansprache beim Friedensgebet im November 2023 in der Nikolaikirche Leipzig zu Recht gefragt hat, wie ein deutscher Regierungspolitiker in Zeiten von Kriegen die Kriegstüchtigkeit als Handlungsmaxime ausrufen kann. Es müsste doch Grundkonsens unter ChristInnen sein, dass Krieg ist die Außerkraftsetzung von Zivilisation und Menschlichkeit sei. Krieg verwüstet nicht nur Städte und Ortschaften, zerstört nicht nur Natur und Umwelt, tötet nicht nur Menschen, Tiere und lässt unendliches Leid über Familien hereinbrechen, sondern Krieg lässt die Seelen und Gewissen der Menschen verrotten. So verstanden bedeutet Kriegssüchtig werden, sich die Fähigkeit anzueignen, zivilisatorische Errungenschaften und Menschenwürde außer Kraft zu setzen, das Gewissen auszuschalten.

Danach brachte uns Dr. Bösch, Friedensarbeiter im Bistum Rottenburg-Stuttgart unter der Überschrift „Wider die Kriegstüchtigkeit: KDV-Beratung in den Kirchen reaktivieren!“ auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum neuen Wehrdienstgesetz und zeigte Hinweise für Handlungsmöglichkeiten auf. Denn auch in unserem Erzbistum wird die Diskussion über den neuen Wehrdienst geführt.

Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist der Markenkern von pax christi, die aktive Gewaltfreiheit. Für ihn ist, das ist der unablässige Versuch, in jeder Situation, mag sie auch noch so schwierig sein, mag es sich auch um einen hoch eskalierten Konflikt handeln, um einen Krieg, um einen bewaffneten Konflikt, es ist der unablässige Versuch, alternative Wege ohne Gewalt zu suchen.

Gegliedert hatte er seinen Vortrag in vier Teile. Als erstes ging er auf den neuen Wehrdienst, das Wehrdienstmodernisierungsgesetz, dann auf das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung anhand von Gesetzen und Rechtsprechungen. Im Folgenden ging er dann ein auf ethische Perspektiven, die uns miteinander auch in den Kirchen tragen und zum Schluss, wie man die Kriegsdienstverweigerungsberatung reaktivieren kann.

Als Einstieg nennt er zwei Perlen als Grundlage für unsere Diskussion zum Thema. Zum einen ein Zitat aus der Botschaft von Papst Leo zum 1. Januar, dem Weltfriedenstag der Kirche überschrieben mit „Der Friede sei mit euch allen hin zu einem unbewaffneten und entwaffnenden Frieden.“ Und daraus wählt er die Passage: „Darüber hinaus scheint man heute auf die neuen Herausforderungen, nicht allein mit enormen wirtschaftlichen Anstrengungen zur Aufrüstung zu reagieren, sondern auch mit einer Neuausrichtung der Bildungspolitik. Statt einer Kultur der Erinnerung, die das im 20. Jahrhundert gewonnene Problembewusstsein bewahrt und die Millionen Opfer jenes Jahrhunderts nicht vergisst, werden Kommunikationskampagnen und Bildungsprogramme in Schulen und Universitäten sowie in den Medien vorangetrieben, die Bedrohungswahrnehmungen verbreiten und eine rein militärisch geprägte Vorstellung von Verteidigung und Sicherheit vermitteln.

Als zweite Perle nennt er das Grundgesetz mit dem Artikel 4, Absatz 3 „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“.

Und mit beiden Perlen schaut Richard auf das neue Wehrdienstgesetz, dass die Zahlen der Verweigerer ansteigen und damit auch auf die notwendige Beratung wachen lassen.

Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen soll ein genaueres Lagebild über das mögliche Personalaufkommen der Wehrpflichtigen gewonnen werden, zum anderen soll die Zahl der Freiwilligen für die Bundeswehr deutlich steigen.

Ab Juli nächsten Jahres wird für alle Männer ab 18 Jahren eine flächendeckende, verpflichtende Musterung eingeführt. Die künftigen Wehrdienstleistenden erhalten ein monatliches Grundgehalt von 2 300 €, das deutlich über dem bisherigen Betrag liegt. Zusätzlich erhalten sie verschiedene Vergünstigungen, etwa einen kostenlosen Führerschein.

Durch die Einbindung von Reservisten soll die Truppenstärke auf über eine halbe Million Soldaten steigen – ein Niveau, das die Zahlen des Kalten Krieges übertrifft.

Aktuellen Umfragen zufolge können sich etwa 30 % der jungen Erwachsenen und Jugendlichen vorstellen, einen Wehrdienst zu leisten, während 70 % dies ablehnen.

Das Recht, den Wehrdienst zu verweigern, ist im Grundgesetz verankert und wird durch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz konkretisiert, das sich ausdrücklich auf das Grundgesetz beruft. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit des Gewissens. Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz regelt die Ausübung dieses Rechts im Kontext des Wehr‑ und Zivildienstes.

Neben den Gesetzen ist natürlich auch deren Auslegung entscheidend. Das Bundesverfassungsgericht stellte am 14. April 1978 klar, dass die Landesverteidigung sowohl auf Basis einer allgemeinen Wehrpflicht als auch auf Grundlage einer freiwilligen Armee geleistet werden kann.

Am 2. März 1989 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Gewissen sich weiterentwickeln kann: Wer zunächst bereit war, zur Bundeswehr zu gehen, kann später zu dem Schluss kommen, dass der Wehrdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbar ist.

Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betraf die Frage der Wehrgerechtigkeit und betonte die Notwendigkeit einer fairen Behandlung aller Wehrpflichtigen.

Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung keine Zuständigkeit, obwohl er das höchste deutsche Zivil‑ und Strafgericht ist.

Die Entscheidung, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, hängt maßgeblich vom individuellen Welt und Menschenbild ab – nicht von abstrakten Theorien, sondern von der persönlichen Selbstwahrnehmung, wer man in der Welt ist und wie man handeln kann.

Ein Bild, das von Misstrauen, Kontrolle geprägt ist, sieht die Welt als feindlich, als Nullsummenspiel, in dem Gewalt als notwendiges Mittel zum Überleben gilt. Das Gegenmodell betont Vertrauen, Verbundenheit und die Vorstellung einer menschlichen Geschwisterschaft, in der Kooperation und gemeinwohlorientiertes Handeln Konflikte entschärfen und gesellschaftlichen Fortschritt ermöglichen.

Die Entwicklungspsychologie zeigt, dass Menschen – jung und alt – ihr Weltbild bereits in der frühen Kindheit internalisieren; diese Prägung bestimmt später, ob sie zu Kriegsdienstverweigerern werden oder nicht.

Die aktuelle ShellJugendstudie (2023) ergab, dass 81 % der befragten Jugendlichen Angst vor einem Krieg in Europa haben – die größte Sorge neben Armut, Umweltverschmutzung und wachsender Feindseligkeit. 2019 lag dieser Wert noch bei 46 %.

Nach Georg Simmel sind Konflikte keine pathologischen Störungen, sondern Motoren sozialen Wandels; gut bearbeitet fördern sie individuelle und kollektive Weiterentwicklung.

Auf diesem Hintergrund ist die erneute Aktivierung der KDV‑Beratung dringlich, gerade weil die Zahl der Betroffenen steigt und aktuelle Beratungsstellen überfordert sind. Zielgruppen für die Beratung sind nicht nur junge Menschen in Schule und Ausbildung, die durch bevorstehende Wehrpflicht betroffen sind, sondern auch Reservistinnen und Reservisten bis 60 Jahre, die eine Wiederheranziehung verhindern wollen. Aber auch Soldatinnen und Soldaten, die nur eine kleine Gruppe ausmachen müssen beraten werden. Und nicht zuletzt sollten auch nicht die Familien von Betroffenen vergessen werden.

Als Partner einer Beratung kommen im innerkirchlichen Bereich BDKJ, Männerarbeit, Familienpastoral, KAB und weitere kirchliche Abteilungen in Frage, auf ökumenischer Ebene sind die Evangelische Landeskirchen, insbesondere die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung (EAK) Ansprechpartner.

Für die weitere Vorgehensweise wird Dr. Bösch ein Konzeptpapier fertigstellen und an zuständige kirchliche Stellen senden. Es ist ein Netzwerk aus inner‑ und außerkirchlichen Akteuren zu etablieren und dabei müssen Aufgaben und Ansprechstellen klar verteilt werden.

Um eine offizielle Unterstützung zu sichern ist die kontinuierliche Kommunikation mit Bischöfen und Leitungen notwendig.

Schließlich ist nur durch Druck und Aufzeigen der steigenden Zahlen das Thema auf die Agenda der Kirche bringen. Darin bestärkte Dr. Bösch die pax christi Mitglieder.

 

Nach einer Diskussion der Ausführungen von Dr. Bösch gab es ein gemeinsames Mittagessen gekocht von Mitgliedern der Gilchinger pax christi Gruppe.

 

Formaler Teil:  13:30 – 14:45 Uhr

Der Vorsitzende Martin Pilgram stellt fest, dass die Einladung zur Diözesanversammlung rechtzeitig erfolgte.

Die Versammlungsleitung übernimmt Dr. Elisabeth Hafner.

Dr. Elisabeth Hafner stellt fest, dass keine Anträge vorliegen.

Es liegt ein schriftlicher Bericht des Vorstands vor. Als erstes berichtet der Vorsitzende Martin Pilgram und stellt sich Rückfragen aus dem Publikum. Rosemarie Wechsler trägt die Ausführungen aus ihrer Vertretung im Friedensbündnis vor. Danach ergänzt Martin Pilgram für die erkrankte Gabriele Hilz die schriftlichen Ausführungen zum Politischen Samstagsgebet, ehe Werner Heinrich die Zahlen für das Jahr 2025 ausführt.

Ralph Deja und Evelin Wrobel tragen dann die Rechnungsprüfung, die sie am x.1. durchgeführt haben vor. Ihr Bericht liegt vor. Die Rechnungsprüfung wird ohne Beanstandung abgeschlossen. Die Entlastung des Geschäftsführers Werner Heinrich geschieht einstimmig bei zwei Enthaltungen aus dem Vorstand. Anschließend wird auch der restliche Vorstand einstimmig bei 4 Enthaltungen aus dem Vorstand entlastet.

Vor dem Kaffee informiert Martin Pilgram noch über schon heute feststehende Termine im aktuellen Kalenderjahr.

  •  Parents Circle                   9.5. ev. Stadtakademie
  • Katholikentag                    13.-17.5.
  • Bennofest                            13./14.6.
  • Wallfahrt                               ?
  • Wochenende Armstorf    13./14.11.
  • Hiroshima                            6.8.2026
  • Pax christi Lindau             17.-21.9. , Generationsübergreifende Friedensreise
  • Friedensdekade                Thema: couragiert widerständig engagieren

Angelika Sterr wünscht sich mehr Informationen zum Papstwort zum Weltfriedenstag. Charles Borg-Manché erklärt sich bereit hier Zitathäppchen bereitzustellen, die dann in Kirchengemeinden zum Mitnehmen ausgelegt werden können.

Mit einem gemeinsamen Gottesdienst endet die Diözesanversammlung 2026.in Bearbeitung

Video des Geistlichen Wortes von Charles Borg-Manché, Geistlicher Beirat von pax christi München und Freising, zum Begriff Kriegstüchtigkeit.

Transkript des Vortrages von Dr. Richard Bösch